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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher


 

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Autonet Vertriebs GmbH (im Folgenden Verkäufer genannt) und Verbrauchern, die über eine Website des Verkäufers Waren bzw. Dienstleistungen kaufen. Diese AGB beinhalten weiterhin Kundeninformationen nach der BGB-Infoverordnung. Die Vertragssprache ist deutsch.


§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen.

Bestellungen des Kunden aus dem Internetangebot können nach Anklicken des Bestellbuttons über das Internet erfolgen. Der Kunde kann seine Bestellungen auch telefonisch abgeben. Diese Bestellungen stellen ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn das Angebot von uns sofort angenommen wird. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, ist der Kunde auch nicht mehr an sein Angebot gebunden.

Bei Auswahl eines Produktes, welches sich inklusive des Einbaus versteht, erfolgt eine Vermittlung des kompletten Auftrages (Ware und Montageleistung) an den ausgewählten Einbaupartner. Der Vertrag kommt dann zwischen dem ausgewählten Einbaupartner und dem Kunden zustande. Es gelten dann die AGB des ausgewählten Einbaupartners.


§ 3 Verbraucherinformation: Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird nicht gespeichert.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers nicht zulässig.


§ 5 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 6 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand, soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.




II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handelspartner


§ 1 Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall nicht erneut auf unsere Geschäftsbedingungen Bezug genommen worden ist, der Besteller sie aber während früherer Geschäftsverbindungen zur Kenntnis hat nehmen können. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.


§ 2 Vertragsabschluß

Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertrag kommt auch ohne unsere ausdrückliche Erklärung der Annahme des Antrages gegenüber dem Besteller zustande (§ 151 BGB).


§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a., mindestens aber in gesetzlicher Höhe, zu fordern. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzuges ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückhaltungsrecht zu.


§ 4 Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


§ 5 Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preisangemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.


§ 6 Lieferung

Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Leistungsort ist unser Geschäftssitz. Soweit unsere Verpflichtung darin besteht, dem Besteller Waren zu liefern, erfolgt die Art der Versendung nach bestem Ermessen. Die Gefahr geht dabei auf den Besteller über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde. Soweit die Ware bei uns bereits eingebaut worden ist, erfolgt die Lieferung ebenfalls auf Gefahr des Bestellers. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Für eine Entsorgung der Verpackungen hat der Besteller auf eigene Kosten zu sorgen.


§ 7 Mängelgewährleistung

Offene Mängel, Transport und Verpackungsschäden sowie Fehlmengen hat der Besteller sofort bei Eintreffen der Ware schriftlich und unter genauer Kennzeichnung der Beanstandung zu rügen. Bei Verpackungsschäden ist der Besteller verpflichtet, die Ware bei Auslieferung zu untersuchen und etwaige Schäden dem Auslieferer und uns bekannt zu geben. Unterläßt der Besteller die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

Im übrigen gelten die Handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Soweit ein von uns zu vertretender Mangelder Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die im Fall der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind durch uns zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt die Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung in sonstiger Weise zweimal fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Keine Gewähr wird für Schäden übernommen, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Eigenmontage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie schädlichen Einwirkungen durch Feuchtigkeit, Flüssigkeiten, Hitze, chemische Korrosion, Verschmutzung, Unfall, Fall oder Stoß beruhen. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Ersatz von Mangelfolgeschäden des Bestellers -gleich aus welchen Rechtsgründen - sind, soweit sich nachstehend nicht anders ergibt, ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, ist ausgeschlossen, insbesondere eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögenschäden des Bestellers. Dies gilt auf Folgeschäden jedweder Art, es sei den, dass sie auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen oder das Eigenschaftszusicherungen ausdrücklich auch das Mangelfolgeschaden Risiko erfassen sollten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrenübergang. Soweit wir selbst den Einbau der Ware übernommen haben, gelten von uns vorgenommene Veränderungen an dem Fahrzeug nicht als Mangel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus, sofern nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und weiterzuverarbeiten. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Hiervon unberührt bleibt unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung einesKonkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Bestellers wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gegenstandswert. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei uns.


§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand, soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


Duisburg 01.01.2010